0800-600 60 70
Mo. bis Fr. von 9-17 Uhr (MEZ)

Firmengründung USA

Grundlagen

Basis-Infos zur LLC-Gründung

Die rechtlichen Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens werden in den USA im Allgemeinen auf der Ebene der jeweiligen Bundesstaaten geregelt. Für einen potenziellen Gründer aus Deutschland ergeben sich so Chancen und Schwierigkeiten zugleich: Einerseits kann er sich durch geschickte Wahl des Bundesstaates zur Gründung seines Unternehmens die besten Startbedingungen sichern, um die Strukturen des Unternehmens passend zu den eigenen Zielen zu gestalten. Andererseits trifft er praktisch in jedem Bundesstaat auf etwas andere Regeln, sodass die Recherche nach Informationen zu Vorschriften in jedem der fünfzig US-amerikanischen Staaten einen immensen Aufwand bedeutet.

Die Betreiber von LLC.de sitzen beispielsweise in Florida und unterstützen ihre Kunden bei der Gründung einer LLC oder US-Corporation im Sonnenscheinstaat der USA. Florida zählt zu den US-amerikanischen Bundesstaaten mit besonders günstigen Bedingungen für Gründer von Unternehmen. Die Gebühren sind niedrig, die Gründung einer LLC ohne Stammkapital und als Einzelperson ist möglich. Florida ist daher eine ausgesprochen gute Wahl.

Zuständigkeit

In den meisten US-Bundesstaaten ist das Büro der für Unternehmen zuständigen Behörde dem „Secretary of State“ angegliedert. Der Secretary of State ist auf der Ebene der meisten US-Bundesstaaten ein Amt, das in der staatlichen Hierarchie hinter dem Gouverneur und dem Vize-Gouverneur angesiedelt ist. Er übernimmt teils ähnliche Aufgaben wie der Innenminister eines deutschen Bundeslandes, allerdings gehen seine Kompetenzen darüber hinaus. Je nach Bundesstaat hat er auch Aufgaben in Bereichen wie Justiz und Wirtschaft.

Wer darf eine LLC gründen?

Sowohl natürliche Personen aus dem In- und dem Ausland als auch Unternehmen können Mitglieder und damit Eigentümer einer LLC sein. Sie können eine LLC damit beispielsweise als Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens aus Deutschland laufen lassen. Allerdings ist die LLC nicht in jedem Bundessaat für jede Branche geeignet. Juristen, Ärzte und Architekten sowie Steuerberater haben in einigen Staaten der USA nicht die Möglichkeit, ihre Tätigkeit im Rahmen einer LLC auszuüben. Für alle anderen gilt: Einen Partner benötigen Sie für Ihre LLC nicht unbedingt. Mittlerweile ist es in den meisten Bundesstaaten der USA möglich, auch als Einzelperson eine „Limited Liability Corproration“ zu gründen und zu führen.

Wer etwa als Deutscher eine LLC gründen möchte, muss dafür auch nicht zwangsläufig in die USA reisen. Dienstleister wie LLC.de können sämtliche Formalitäten übernehmen, sodass eine Anreise in die Vereinigten Staaten nicht notwendig wird. 

Newsletter Anmeldung

Social Networks

Folgen Sie uns auf:

 

Rückruf Service

Sie haben Fragen, Wünsche oder Probleme bezüglich unserer Leistungen? Gerne rufen wir Sie zurück!

Rückruf

Firmenname frei?

Ist der gewünschte Firmenname noch frei registrierbar? Lassen Sie uns das doch einfach und kostenlos für Sie prüfen:

Überprüfen

Bewertungen

Bewertung abgeben ...
Rating: 4.8 of 5. 442 vote(s).

Testimonials

Alton LLC hat uns mit rascher und professioneller Dienstleistung geholfen unsere C-Corporation zu gründen und Investoren Visa zu beantragen. Auch die prompte Hilfe bei neuer Stückelung von Shares und der Überwindung von Blockaden im Bearbeitungsprozess der Visa, hat uns Zeit gespart und den nötigen Erfolg gebracht. Unsere Erfahrung mit Max Karagoz und der Alton LLC war durchwegs positiv und auf jeden Fall die richtige Wahl.- Andreas Kisslinger (Cross Media Corporation)

Wir akzeptieren: